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Mit RegTech zum erfolgreichen Auslagerungsmanagement

Angesichts von Digitalisierung und Wettbewerbsdruck versuchen Finanzinstitute immer öfter, einzelne Leistungen und ganze Funktionen an Dritte auszulagern. Hierbei übernehmen die externen Dienstleister zwar Verpflichtungen, aber das auslagernde Institut bleibt doch weitgehend verantwortlich – sowohl dem Markt als auch der Aufsicht gegenüber. 

Näheres dazu regelt die von der BaFin am 16. August 2021 veröffentlichte – und sofort mit Veröffentlichung in Kraft getretene – 6. Novelle ihrer Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk). Damit werden vor allem die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie zu Auslagerungen umgesetzt. Die Konkretisierungen bezüglich Auslagerungen betreffen den gesamten Auslagerungszyklus von der Risikoanalyse über die Ausgestaltung des Auslagerungsvertrags bis hin zur Steuerung und Überwachung der Risiken der Auslagerung.

Schwächen im Auslagerungsmanagement können somit mehr denn je zu Qualitätsmängeln und hohen Kosten führen, bis hin zu persönlicher Haftung der Verantwortlichen. Doch diese Risiken lassen sich begrenzen – vor allem mit einem stringenten Prozess für das Auslagerungsmanagement. RegTech als spezialisierte Technologie spielt hierbei eine zentrale Rolle. Finanzinstitute können mit RegTech die aufsichtsrechtlich relevante Etablierung eines zentralen Auslagerungsmanagements sowie einheitlicher Governance-Strukturen für die Auslagerungsüberwachung erreichen, wenn sie Einwertungs-, Überwachungs- und Dokumentationsprozesse (teil-)automatisieren und einen konsolidierten Datenbestand ständig verfügbar machen. So leistet RegTech mit einfachen Mitteln und messbaren Ergebnissen einen Beitrag zur effizienten und effektiven Verknüpfung von operativen Prozessen der Fachbereiche mit Prüfungsprozessen der zweiten (und dritten) Verteidigungslinie.

Autorinnen und Autoren:

  • Prof. Dr. Uwe Stegemann ist Senior Partner im Kölner Büro von McKinsey

  • Dr. Ulrich Bongartz ist Geschäftsführender Gesellschafter der ARTEMEON Management Partner GmbH

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